Wie sicher ist eine Kreditkarte?
Immer wieder berichten die Medien über spektakuläre Diebstähle von Kreditkartendaten. Eine häufige Frage zur
Kreditkarte ist dementsprechend, wie sicher diese wirklich ist. Natürlich gelten die folgenden Erläuterungen auch für kostenlose Kreditkarten, da sich diese technisch nicht von „normalen“ Karten unterscheiden.
Meist passiert es gerade dann, wenn man es nun überhaupt nicht erwarten würde: Es trifft eine fehlerhafte Kreditkartenabrechnung ein. An Ihre Zugangsdaten, also Ihre Kreditkartennummer, die Gültigkeitsdauer sowie den Sicherungscode, kommen Betrüger meist über entsprechend präparierte Websites oder aber durch manipulierte Geldautoamten und Zahlungsterminals, welches es erlauben, eine Kopie Ihrer Kreditkarte anzufertigen oder die vorhandenen Daten zum Einkauf im Internet zu nutzen. Auch weggeworfene Kreditkartenbelege enthalten Daten, die zum Einkauf unter Ihrem Namen geeignet sind. Sie sollten in jedem Fall nach Erhalt Ihrer monatlichen Abrechnung der Kartenumsätze alle Abbuchungen überprüfen und gegebenenfalls sofort diesen widersprechen. Der Grund hierfür: Sobald der
Verlust der Kreditkarte dem herausgebenden Institut angezeigt wurde, haftet der Kunde für etwaige zusätzliche unautorisierte Abbuchungen nicht mehr. Doch auch für vor dem Kartenverlust bzw. vor Diebstahl der Zugangsdaten haftet der Geschädigte in der Regel nur bis zu einer Höchstgrenze von maximal 50 Euro je Kreditkarte, was natürlich bei durch fahrlässig verursachte Transaktionen nicht gilt. Als Beispiele hierfür könnten die Verletzung der sorgfältigen Aufbewahrung oder die Geheimhaltung der PIN-Nummer genannt werden. Die genauen Bedingungen lassen sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der jeweiligen Bank finden.
Auf technischer Seite schützt die so genannte Kartenprüfnummer, auch als Card Validation Code bzw. CVC2 (
Mastercard) oder CVV2 (
VISA) bezeichnet, die aus drei oder vier Ziffern besteht und auf der Kreditkarte aufgedruckt ist. Sie ist ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal, das vor allem bei Bezahlungen über das Internet bzw. per Telefon genutzt wird. Da diese nach den Richtlinien der Kreditkartenunternehmen nicht gespeichert werden darf, kann die Kartenprüfnummer vor Online-Betrug relativ gut schützt.
Zur Vermeidung eines Missbrauchs Ihrer Kreditkarte bzw. Ihrer Zugangsdaten sollten Sie folgende Sicherheitsregeln unbedingt beachten:
- Ihre Geheimzahl (PIN-Nummer) sollten Sie weder aufschreiben noch weitergeben.
- Achten Sie darauf, dass Sie bei der Eingabe Ihrer Geheimzahl nicht ausspioniert werden. Aus diesem Grund sollten Sie das Tastenfeld während der Eingabe mit der anderen Hand bedecken.
- Sollten Ihnen der Geldautomat oder das Kartenterminal merkwürdig vorkommen, wenden Sie sich unverzüglich an das Personal. Sollte die Karte nicht wieder aus dem Gerät kommen, verlassen Sie die Bank nicht bzw. lassen die Kreditkarte sperren.
- Abrechnungsbelege sollten Sie nie unvernichtet in den Müll geben, auf keinen Fall sollten diese allerdings auf öffentlichen Plätzen weggeworfen werden.
- Schützen Sie Ihre Kreditkarte wie Ihr Bargeld, lassen Sie diese also beispielsweise nicht im Fahrzeug zurück.
- Bei Feststellung eines Diebstahls bzw. Verdacht auf Missbrauch der Karte sollten Sie diese umgehend beim jeweiligen Kartenherausgeber sperren lassen. Dies ist über den Sperr-Notruf unter der Telefonnummer 116 116 rund um die Uhr möglich.
Fazit:
Bei Beachtung der genannten Regeln wird das Bezahlen mit der Kreditkarte im Vergleich zu anderen Zahlungsmitteln ausgesprochen sicher, auch das begrenzte Haftungsrisiko trägt hierzu bei. Sofern Sie sorgsam mit dem "Plastikgeld" umgehen, ist Ihr Geld also weitgehend sicher.