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Kreditkarte sperren - Telefonnummern für Kreditkarten Sperrung

Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte

Wenn eine Kreditkarte nicht mehr auffindbar ist, sei es, weil sie verloren gegenagen oder gar gestohlen worden ist, gibt es nichts, worauf es sich zu warten lohnt. Um den Schaden so gering wie möglich zu halten, gilt es, die Kreditkarte sofort zu sperren. Für jeden Kreditkarten Anbieter gibt es jeweils eine eigene Sperrnummer. Darüber hinaus kann auch der zentrale Sperr-Notruf genutzt werden.

Im Falle von Diebstahl oder Verlust der Kreditkarte können folgende Nummern für die Sperrung verwendet werden:

Sperrnummern für alle Debitkarten

girocard-Karten (ec-Karten), Maestro Karten, BankCards und SparkassenCards

Zentraler Sperrannahmedienst

Tel.: + 49 (0) 1805 021021
(0,14 €/ Minute vom Festnetz, Mobilfunk abweichend)

Sperr Notruf (24 h)
(Bandansage. Kontonummer und Bankleitzahl müssen genannt werden. Postbank nimmt nicht teil)

gebührenfrei in Deutschland
gebührenpflichtig aus dem Ausland
alternativ
Postbank

Tel.:  116 116
Tel.: + 49 116 116
Tel.: + 49 30 4050 4050
Tel.: + 49 (0) 1803 040600

Sperrnummern für Mastercard

MasterCard Logo

Inland
Ausland

0800 819 1040 (gebührenfrei)
+ 1 636 7227 111


Sperrnummern für VISA

VISA Logo

Inland
Ausland

0800 811 8440 (gebührenfrei)
+ 1 410 581 9994 (kostenloses R-Gespräch möglich)

Sperrnummern für American Express

American Express Logo

Inland

+49 (0) 69 97 97 1000
116 116 (gebührenfrei)

Ausland

+49 116 116 (gebührenpflichtig)

Sperrnummern für Diners Club

Diners Club Logo

Inland
Ausland

+ 49 (0) 1805 07 07 04 (0,14 €/ Minute, Mobilfunk abweichend)
+ 1 303 799 1504

Kreditkartensperrung unverzüglich!

Die Kreditkarte muss unverzüglich gesperrt werden, um die Haftung des Kreditkarten Inhabers so gering wie möglich zu halten und Folgeschäden abzuwenden.

Ist die Karten dann gesperrt, lassen sich Zahlungen vermeiden, da Sie weder in Geschäften etc. noch an Geldautomaten verwendet werden kann. Zusätzlich bleibt aber der Gang zur Polizei nicht aus, wenn die Kreditkarte gestohlen wurde. Diese nimmt die gestohlene Kreditkarte in eine Sperrdatei auf, so dass auch Online Zahlungen nicht mehr möglich sind oder schon zumindest dokumentiert wurde, dass die Kreditkarte bereits zum Zgesperrt wurde, womit in diesem Fall die volle Haftung entfällt.

Haftungsausschuss bei Verlust und Diebstahl

Nur wenn die Kreditkarte unverzüglich nach Kenntnis über den Diebstahl oder Verlust gesperrt wurde, kann der Kreditkarten Inhaber seine Haftung beschränken. Wurden alle Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet, um den Verlust und Diebstahl anzuzeigen und die Karte gesperrt, ist die Haftung auf maximal 50 Euro beschränkt.

Wurden höhere Beträge eingezogen, obwohl die Karte schon gesperrt war, muss die ausgebende Bank der Kreditkarte diese Beträge erstatten.

Sorgfaltspflichten des Kreditkarten Inhabers

Um die Haftung im eintretenden Schadensfall zu beschränken, muss der Kreditkarten Inhaber zudem nachweisen, dass er seine Sorgfaltspflichten nicht verletzt hat. Es reicht also nicht zwingend aus, nur die Kreditkarte zu sperren.

Bewahrt der Kreditkarten Inhaber seine PIN Nummer zusammen mit der Kreditkarte auf, handelt er grob fahrlässig. Gleiches gilt auch, wenn er seine Daten Dritten zur Verfügung stellt. In solchen Fällen haften die Bank nicht für daraus resultierende Schäden.

Barclaycard Kreditkarten
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